In der nunmehr herrschenden Urlaubszeit finden Flugreisende insbesondere bei der Rückkehr nach Hause auf dem Weg zum Gate eine Vielzahl von Duty-Free-Shops, also Möglichkeiten des zollfreien Einkaufes.
Dass man mit den dort erworbenen Artikeln, wie zum Beispiel Kleidung, Uhren und Taschen aber, ohne sie anmelden zu müssen, am Zielflughafen den Bereich des Zolls, der mit „Nichts zu verzollen“ überschrieben ist, passieren kann, ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Abgesehen von den allseits bekannten Höchstmengen an Tabakwaren und Spirituosen, müssen alle Waren mit einem Wert von über 430,00 € angemeldet und verzollt werden. Weiter muss Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden.
Passiert man die grüne Zone und Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer überschreiten einen Betrag von 250,00 €, wird regelmäßig ein Steuerhinterziehungsverfahren, also ein Strafverfahren, eingeleitet. Um Streitigkeiten hinsichtlich des Zollwertes zu vermeiden, sollten Sie den Einkaufsbeleg stets bei Passieren des Zolls mit sich führen.