Duty free

Zoll- und Strafrechtsfalle für Urlauber

In der nunmehr herrschenden Urlaubszeit finden Flugreisende insbesondere bei der Rückkehr nach Hause auf dem Weg zum Gate eine Vielzahl von Duty-Free-Shops, also Möglichkeiten des zollfreien Einkaufes.

Dass man mit den dort erworbenen Artikeln, wie zum Beispiel Kleidung, Uhren und Taschen aber, ohne sie anmelden zu müssen, am Zielflughafen den Bereich des Zolls, der mit „Nichts zu verzollen“ überschrieben ist, passieren kann, ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Abgesehen von den allseits bekannten Höchstmengen an Tabakwaren und Spirituosen, müssen alle Waren mit einem Wert von über 430,00 € angemeldet und verzollt werden. Weiter muss Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden.

Passiert man die grüne Zone und Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer überschreiten einen Betrag von 250,00 €, wird regelmäßig ein Steuerhinterziehungsverfahren, also ein Strafverfahren, eingeleitet. Um Streitigkeiten hinsichtlich des Zollwertes zu vermeiden, sollten Sie den Einkaufsbeleg stets bei Passieren des Zolls mit sich führen.

Weitere Beiträge

Verbandssanktionengesetz in der Warteschleife

Am 21.10.2020 hat die Bundesregierung den Entwurf des Verbandssanktionengesetzes in den Bundestag eingebracht. Geplant war, das noch Ende 2020 oder Anfang 2021 zu verabschieden. Hier die drei wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

Corona-Betrugsverfahren

Viele Unternehmer sind aufgrund der Covid-19-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Für einige von ihnen werden nun die in diesem Jahr ausgezahlten Corona-Soforthilfen zum Verhängnis.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.