Freispruch in einem der größten Prozesse um vermeintlichen „Solarmodulschmuggel“ in Deutschland

Nach knapp vier Jahren ging der Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wegen vermeintlichen Zollbetrugs mit dem Freispruch der Angeklagten zu Ende.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Jahr 2017 gegen mehrere Verantwortliche einer Importfirma für Solarmodule ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe beim Import von Solarmodulen aus China eingeleitet.

Im Verfahren ging es um den Vorwurf der Umgehung von (Undertaking-)Vereinbarungen, welche zwischen der Europäischen Kommission und der Chinesischen Handelskammer geschlossen worden sind.

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurden mehrere Verantwortliche der Firma, unter anderem auch der damals stellvertretende Landrat des Landkreises Erlangen Höchstadt, Christian Pech, inhaftiert.

Am 26.03.2019 begann der Prozess gegen die Angeklagten, welcher am 02.07.2019 nach mehrtägiger Hauptverhandlung ausgesetzt werden musste. Die Aussetzung erfolgte nachdem die Verteidigung herausarbeiten konnte, dass die Staatsanwaltschaft wesentliche Beweise nicht ermittelt und vorgelegt hatte.  

Am 03.05.2021 wurde der Prozess nunmehr neu begonnen.

Im Vorfeld der Neuauflage dieses Prozesses schlossen sich, die für das Verfahren nunmehr zuständigen Richter, der Ansicht der Verteidigung an. Diese hatte von Beginn an die Rechtsmeinung vertreten, dass das Verhalten sämtlicher Angeklagten straflos gewesen ist, da aufgrund geheim gehaltener Verträge zwischen der europäischen Kommission und der chinesischen Handelskammer keiner der Angeklagten überhaupt wissen konnte was erlaubt oder verboten ist. Dies stellt einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes dar.

Diese Auffassung bestätigte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgericht Nürnberg Fürth am 05.05.2021 und sprach sämtliche Angeklagte frei.

 

Der Verteidigung ist es durch umfangreiche und konsequente Arbeit am Fall gelungen, die Unschuld der Angeklagten herauszuarbeiten. Rechtsanwalt Wagner unserer Kanzlei freut es besonders, dass er durch den Freispruch einen Beitrag zur Wiederherstellung des Ansehens seines Mandanten, Herrn Pech, in der Öffentlichkeit leisten konnte.

 

Herr Pech hat sein ausdrückliches Einverständnis zur Namensnennung in diesem Beitrag erklärt. Über das Mandatsverhältnis wurde bereits öffentlich medial berichtet: Link zu nordbayern.de

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