Ganz aktuell im Oktober 2021 liegen uns bereits einige Fälle vor in denen die Staatsanwaltschaft Durchsuchungsbeschlüsse beantragte und erhielt, wegen gefälschter Impfausweise unter der rechtlichen Bewertung als Urkundenfälschung.
Bei genauerer Betrachtung der Rechtslage ist deutlich schärfer als es scheinbar die Staatsanwaltschaften vornehmen zu differenzieren wegen möglicher Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch, also der Urkundenfälschung, oder aber den spezielleren Normen des Verschaffens oder Fälschens von Gesundheitszeugnissen, sowie den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Die richtige Einordnung ist von elementarer Bedeutung, da die Strafdrohung zwischen einer Höchststrafe von einem Jahr und einer Höchststrafe von fünf Jahren deutlich auseinander geht.
Die richtige Einordnung des vorgeworfenen Handeln kann für das weitere Berufsleben wichtig sein, sowohl hinsichtlich der Fortführung eines Studiums als auch der Tätigkeit im Sicherheitswesen oder für einen öffentlichen Arbeitgeber, Banken oder Versicherungen.